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Vormundschaft
Voneinander abgrenzen muss man die Adoption und die Übernahme der Vormundschaft für eine Person; beides kann, muss aber nicht ineinander greifen. Bei der Vormundschaft übernimmt eine Person die rechtliche Fürsorge für eine andere, unmündige Person. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Adoptiveltern minderjährige Kinder adoptieren, nicht jedoch bei der Erwachsenen-Adoption. Die Vormundschaft für Erwachsene wurde generell abgeschafft; wurden früher beispielsweise altersverwirrte Menschen unter Vormundschaft gestellt, so wird mittlerweile nur noch eine so genannte Betreuung angeordnet.












