Werbung

Adoption ausländischer Kinder

Potenzielle Adoptiveltern mögen sich für eine Auslandsadoption entscheiden, weil die Zahl der zur Adoption frei gegebenen Kinder in Deutschland die Zahl der potenziellen Adoptiveltern übersteigt oder weil sie aus anderen Gründen einem Kind aus dem Ausland ein Zuhause geben möchten, beispielsweise aus einem armen Land mit schlechten wirtschaftlichen Konditionen für viele Menschen. Allerdings gibt es bei letzteren Motiven kritische Stimmen; sie befürchten, dass bei solchen Auslandsoptionen Kinderhandel unterstützt wird. Tatsächlich ist die Frage, ob es in solchen Fällen nicht vorteilhafter wäre, die Kinder könnten bei den leiblichen Eltern verbleiben und wirtschaftlich unterstützt werden.

Internationale Partnerschaften, bei denen etwa Menschen aus Deutschland einen Teil der Fürsorge für Kinder aus anderen Ländern übernehmen, sind hier oftmals (nicht immer) der bessere Weg. Wer sich dennoch für eine Auslandsadoption entscheidet, wendet sich am besten an eine Adoptionsvermittlungsstelle, die Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweist. Wie auch bei der Adoption deutscher Kinder wird die Eignung der potenziellen Adoptiveltern geprüft. Für eine Auslandsadoption muss man sich jedoch nicht zwangsläufig an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. So genannte Privat- oder Selbstbeschaffungsadoptionen, bei denen die Adoption im Ausland vollzogen wird, sind ebenso möglich; sie müssen dann jedoch von deutschen Jugendämtern anerkannt werden.

Rechtlich in allen Teilen völlig eindeutig geregelt ist die Adoption ausländischer Kinder für alle Teile dieser Welt nicht. In Deutschland gilt jedoch seit dem Jahr 2002 die so genannte Haager Konvention (…über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption), die auch internationale Adoptionen regelt. Auf Bundesebene verantwortlich für die Umsetzung ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BfJ) in Bonn. Sie kann bei Fragen rund um die Adoption von Kindern aus Ländern kontaktiert werden, die die Haager Konvention unterzeichnet haben. Geht es allerdings um die Adoption eines Kindes aus einem Land, das die Haager Konvention nicht unterzeichnet hat, so ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortlich und beantwortet Fragen. Eine erste Information, welche Staaten die Haager Konvention ratifiziert haben, finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_257850/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAAInhalte/Vertragsstaatenliste.html

Gesetze
Rechtlich bedeutsam für die Auslandsadoption sind

Wer die Adoption eines Kindes aus einem Land anstrebt, in dem die Haager Konvention gilt, hat es aus rechtlicher Sicht einfacher als jemand, der sich für ein Kind aus einem anderen Land entscheidet. Grundsätzlich sind nämlich bei der Auslandsadoption Gesetze aus beiden Ländern zu beachten: die des Landes, aus dem das Kind stammt, und die des Landes, in dem die Adoptiveltern wohnen, in diesem Fall also Deutschland. Mit den Haager Konventionen wurde eine verbindliche Regelung geschaffen, die allerdings natürlich nicht in jenen Ländern gilt, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben. Die Adoption von Kindern aus solchen Ländern ist deshalb meist komplizierter; potenzielle Adoptiveltern sollten in jedem Fall ein ausführliches Gespräch mit Mitarbeitern anerkannter Adoptionsvermittlungsstellen führen. Als erste Kontaktadresse können die Landesjugendämter der jeweiligen Bundesländer in Deutschland dienen; Adressen finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257850/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAAInhalte/Adoptionsstellen.html.