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Adoption bei homosexuellen Pärchen

Homosexuelle Paare dürfen nach wie vor nicht gemeinsam ein den beiden Partnern fremdes Kind adoptieren; dagegen ist es durchaus möglich, dass homosexuelle Einzelpersonen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, ein Kind adoptieren. Ebenso möglich ist inzwischen die Stiefkindadoption, bei der einer der beiden Partner ein Kind mit in die Lebensgemeinschaft bringt und der andere es adoptiert. Geht es um ein beiden Partnern fremdes Kind, so ist die Adoption meist nicht ganz einfach. Da die Zahl der Erwachsenen, die ein Kind adoptieren möchten, sehr viel größer ist, als die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder in Deutschland, haben die Adoptionsvermittlungsstellen freie Auswahl und entscheiden sich häufig für heterosexuelle Adoptiveltern. Die Auslandsadoption als möglicher Ausweg ist jedoch leider auch nicht einfach, da viele Herkunftsländer von Kindern diese Art der Adoption ausschließen. Die Stiefkindadoption wird im Rahmen des so genannten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) legitimiert, das unter anderem den Umgang der gleichgeschlechtlichen Partner mit einem Kind regelt, das von einem der Partner mit in die Lebensgemeinschaft gebracht wurde.