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Adoption von Verwandten

Zur Verwandten-Adoption gehört beispielsweise die Adoption von Stiefkindern, die häufigste Variante dieser Art von Adoption. Von einer Stiefkind – Adoption ist die Rede, wenn beispielsweise die Mutter eines Kindes nach einer Scheidung mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt und dieser Lebenspartner das Kind adoptieren möchte. Um das zu ermöglichen, muss der leibliche Vater des Kindes der Adoption in der Regel zustimmen. In Ausnahmefällen wird sie durch eine Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes ersetzt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es dazu in §1748, Absatz 1:

„Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.“

Auch bei der Stiefkindadoption achtet der Gesetzgeber vor allem auf das Wohl des Kindes; die Adoptionswilligen sollten es ebenso tun. Eine Trennung von Vater und Mutter ist für die meisten Kinder, insbesondere ab einem gewissen Alter, eine schwierige Aufgabe, die sie zu bewältigen haben. Bestenfalls erreichen der leibliche Vater und die Mutter auch bei einer Stiefkindadoption eine einvernehmliche Lösung; insbesondere, wenn das Kind weiterhin Kontakt zu beiden möchte, sollte eine Lösung angestrebt werden, mit der alle Beteiligten leben können, die leiblichen Eltern, der neue Vater oder die neue Mutter und — vor allem — das Kind. Persönliche Streitigkeiten zwischen den Getrennten sollten in diesem Fall in den Hintergrund rücken.