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Kurze Geschichte der Adoption
Adoption ist in vielen Kulturen der Welt bekannt und existiert dort nicht erst seit gestern. Sie wird etwa bereits bei vielen Naturvölkern praktiziert und dort durch jeweils bestimmte Riten initiiert, etwa durch das Lutschen des anschließend Adoptierten am Daumen der Adoptiveltern. Das dient als Symbol für die Entbindung, mit der das neue Kind in der Familie angenommen wird. Theodor Waitz schrieb in seinem 1859 veröffentlichten Buch „Von der Einheit des Menschengeschlechtes und den Naturzustand des Menschen“ zur Anthropologie der Naturvölker über die Sauks, einen Stamm amerikanischer Ureinwohner, dessen Sitte es — so Waitz — war, gefangen genommene Feinde zu adoptieren. Adoption war in antiken Hochkulturen wie Babylonien, Assyrien und Mesopotamien bekannt, sie wird in hinduistischer Kultur gepflegt und über sie ist auch in japanischen Quellen aus dem 13. Jahrhundert zu lesen.
Werfen wir einen intensiveren Blick auf europäische Geschichte, so stoßen wir etwa in Religion und Mythologie auf Ödipus und Moses, bekannte Adoptivkinder aus der Kulturgeschichte Europas und des Christentums. Adoptionen gab es beispielsweise bereits im alten Rom. Kinderlose Adelige adoptierten zur damaligen Zeit mitunter Kinder, um den Stammbaum ihrer Familie fortzuführen. In Rom waren die „adoptio“ und die „adrogatio“ bekannt; während der Adoptierte bei der „adoptio“ dem Willen des Adoptivvaters unterstellt wurde, war das bei der „adrogatio“ nicht der Fall. Die Adoptio war ein Verkaufsvorgang, es wurde also Geld gezahlt; bei der „adrogatio“ wurden ausschließlich Erwachsene an Kindes statt angenommen und unterstanden somit nicht mehr dem väterlichen Willen. Der vielleicht bekannteste Adoptierte im Römischen Reich war der spätere Kaiser Augustus, dessen Adoptivvater wohl noch berühmter gewesen ist: Gaius Julius Cäsar. Die römischen Traditionen beeinflussten die unzähligen Kleinstaaten auf dem heutigen bundesdeutschen Boden, sodass Adoption auch dort relativ früh bekannt war. Frankreich und England kannten Adoption dagegen lange Zeit nicht, jedenfalls nicht staatlich und/oder kulturell verankert. In Frankreich etwa wurde die Adoption erst durch den Code Civil, das durch Napoleon Bonaparte eingeführte Gesetzbuch für Zivilrecht, offiziell eingeführt. Adoptiert werden konnten im Rahmen des Code Civils jedoch nur Volljährige.
Kurzgeschichte der Adoption in Deutschland
Zur Jahrhundertwende — im Jahr 1900 — wurden Regelungen zur Adoption ins neu in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch integriert; Ziel war damals jedoch nicht in erster Linie, Adoptiveltern und minderjährige Adoptivkinder zusammenzubringen, vielmehr lag das Mindestalter für Adoptiveltern bei 50 Jahren und adoptiert wurden vornehmlich Erwachsene; die Adoption sollte in diesen Fällen hauptsächlich dafür dienen, den Adoptierenden eine Absicherung fürs Alter zu geben, sodass Vermögen und Name einer Familie erhalten blieb. Später jedoch rückte das Wohl des Kindes in den Vordergrund. Im 1961 in Kraft getretenen Familienänderungsgesetz (FamÄndG) wurde das Mindestalter von Adoptiveltern auf 35 Jahre gesenkt. Noch weiter herabgesetzt wurde dieses Mindestalter im Jahr 1973 und zwar auf ein Alter von 25 Jahren. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass leibliche Eltern nicht mehr zwangsläufig eine Einwilligung zur Adoption geben müssen, wenn sie ihre Elternpflichten in grober Weise verletzt haben. Die Elternpflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, sie werden seit 1960 Elterliche Sorge genannt. Elterliche Sorge wird aufgeteilt in Personensorge, Vermögenssorge und das Recht, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten. 1976 wurde das Adoptivrecht abermals geändert. Minderjährige Kinder bekamen durch die Reform bei einer vollzogenen Adoption den vollen Status leiblicher Kinder der Adoptiveltern. Das bedeutet: Sie besitzen diesen Status dann auch gegenüber den Verwandten der Adoptiveltern und werden somit zu potenziellen Erben. Im modernen Deutschland ist inzwischen auch die Adoption von Kindern durch Einzelpersonen möglich, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben; die Grundlagen dafür schafft das Gesetz über die Eingetragene Lebensgemeinschaft. Homosexuellen Adoptivvätern und -müttern haben wir eine eigene Seite in diesem Webprojekt gewidmet (Arten der Adoption/Adoption durch homosexuelle Lebensgemeinschaften)
Adoption — Rettung und bisweilen Zwang
Adoption — geschichtlich betrachtet — bot Kindern bisweilen Rettung aus höchster Not, verursachte ab und an aber auch Schmerz. Gerettet wurden etwa jüdische Kinder aus dem nationalsozialistischen Deutschland, weil Großbritannien Kindern, die höchstens 17 Jahre alt waren, die Einreise ins Land gestattete, sofern sich Pflegefamilien gefunden hatten, die die Kinder aufnahmen, Manch ein Kind konnte damals auf diese Weise vor den Gräueln der Nationalsozialisten flüchten. Schmerzvoll werden Adoptionen oftmals dann, wenn es sich um Zwangsadoptionen handelt, wenn Kinder ihren leiblichen Eltern ohne deren Einverständnis weggenommen werden. Diese Zwangsadoptionen hatten beispielsweise die Aborigines in Australien zu erdulden; die von ihren Familien getrennten Kindern wurden in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht, um eine Anpassung der Aborigines an das westlich geprägte Australien der Moderne zu erreichen und wohl auch, um billige Arbeitskräfte heranzuzüchten. Adoption kann mitunter auch etwas Grausames sein.












